Sort de documënt: Documënt
Titul:
Schuldbrief | Lëtres ipotecares
Descriziun: Regest: Moling Sepl (*1934)
Lëtres ipotecares de porsones desvalies, scrites a man dal 1640 al 1646.
1646 – Afterzinsbrief – Sankt Peters Gotteshaus auf Welschellen von Dominik Casanova daselbst um 60 fl Kapital und 3 fl 6 x jährlichen Afterzins (Schreibgeld zahlt Schuldner selbst, Siegelgeld auch selbst).
Ich Dominik Casanova auf Welschellen, Gericht zum Thurn a. Gader ansässig, bekenne hiermit offenbar für mich, alle meine Erben männiglichen, dass ich dem würdigen Sankt Peter Gotteshaus zu genanntem Welschellen einstmals auf Übernehmung 50 Gulden für Emma von Paratscha Bartlmee ... gewesene Ehefrau, verstorben, worüber ein Schuldbrief vorhanden gewesen nun mehr kassiert ist und alsdann ... bar dazu geliehenes Geld ... als erhaltener Kirchenrechnung dargestreckt worden zwölf (12) Gulden, macht zusammen 62 Gulden, jeden in Münz zu 60 Kreuzer guter Tirolischer Landeswährung gerechnet aufrecht und redlich schuldig geworden, welche Summe Geldes bei mir oder meinen Erben von einem Jahr zum anderen, bis jeden Teils Gelegenheit stilligen verbleiben solle, im Fall aber einem oder dem anderen die Abforderung oder Bezahlung gefällig sein würde und es dem weigerunden Teil ungefähr ein halbes Jahr vor Gregori eine ordentliche Aufkündigung geschieht, alsdann gelobe und verspreche ich wohlgemeldeter Dominik Casanova für mich und meine Erben bestimmte 62 Gulden zu Georgi nächst folgend wohlgemeldeten Gotteshauses verordneten Vorstehern oder anderen dieses Briefes rechtmäßigen Inhaber wiederum in gutem barem Geld untereinst nebst etwa ausstädigen Interessen zu erlegen und zu bezahlen mittelst auch solche Summe jährlich zu Martini und dieses Jahr erstmals anfangend mit 3 Gulden 6 Kreuzer Geld zu verzinsen und ohne Schaden zu antworten, alles unter und bei pfandhafter Verbindung (= Verbindlichkeit) meines, des Schuldners und im Fall meiner Erben liegende, fahrende, gegenwärtige und zukünftige Hab und Güter, nicht vorbehalten, besonders meines inhabenden Viertels des Mayrhofes Welschellen mit allem Zugehör im Gericht Thurn gelegen, so deswegen mit erlangter Grundherrlicher Vergünstigung mit Datum 5. Mai letzthin um Hauptsache, Zins und etwa ... Schäden ... bis zu völliger Bezahlung derselben kräftigster Weise Stifts- und Landesrechtens verhaftet, eingesetzt und verschrieben sein solle. Ohne Gefährde des zu wahrem Urkunde hat der edelbeste Herr Peter Piazza, Pfleger zum Thurn, auf mein des Bekennern fleißiges Bitten sein eigenes Insiegel (doch dem Herrn Pfleger, seinen Erben und Insiegel ohne Schaden) hervorgestellt. Dessen dann Zeugen gewesen die ehrsamen Dominik Planer zu Kollatsch und Dominik Bacher beim Hofgericht Sonnenburg, auch Kaspar de Plä im Gericht Thurn ansässig. Geschen am 12.(?) Tag des Monats Juni im Jahr 164...
1646 – Vergünstigung über 3 Jahre lang
Am 14. Tag des Monats Jänner 1646 – Quando il Grundherr del maso da Casanova da Rina giunse ... alla Torre (Thurn) sottoscriveva assicurazione e fà Domenico de Casanova sopra quel maso alla Chiesa di S. Pietro da Rina di Rx 50 (Gulden), somma vecchia e di Rx 12 per necessità nuova tt (?) domanda acconsente e detti Rx (Gulden) dalla Chiesa glie siano dati in accordo ... come sopra. Prebo della Chiesa Rina.
Wann der Dominik Mayr zu Welschellen einen gebräuchlichen ... Brief nicht allein der 12 fl sondern auch der von diesem von der Kirche zu Welschellen entlehnten 50 fl, das nicht um 62 fl hereingeben wird und die Lösung darinnen innerhalb von 3 Jahren verspricht, soll ihm als darum ordentliche Vergünstigung erteilt werden. Geschehen Mühlbach den 5. Mai 1646 … Engenberg zum Freienthurn... Am 5. Juni 1646 hat Balthassar Mazing anstatt seines Bruders Dominik wegen des Hohlbriefes Herrn Pfleger das Siegelbeten geleistet. Zeugen der Planer zu Collatsch, Kaspar de Plä und Dominik Bacher.
1644 – Afterzinsbrief Sankt Peter Gotteshaus von Anna Schwarz über 60 fl Hauptsache und 3 fl Afterzins – kassiert – Schreib- und Siegelgeld zahlt Kirche 28 x.
Ich Anna Schwarz, Tochter des verstorbenen ehrsamen Hans Schwarz zu Rungg auf Welschellen, Gericht Thurn am Gader ansässig gewesene eheleibliche Tochter, Ehefrau des weisen Nikolaus de Lasta zu Asch in Enneberg desselben Gerichts ansässig, bekenne mit Rat, Wissen, Willen und selbst gegenwärtigem Beisein des jetzt gemeldeten meines Ehemannes dann des zugleich ehrsamen Christian Schwarz meines ... mütlich lieben Vettern und gerichtlich verpflichteten Anweisers für mich, meine Erben hiemit öffentlich in diesem Brief und tue kund männiglichen (=allen), dass ich dem lobwürdigen St. Peter Gotteshaus auf bemeldetem Welschellen, Gericht Thurn am Gader anstatt des obgemeldeten, meines lieben gestorbenen Vetters aufrichtig und redlich zu tun schuldig geworden bin eine Summe Geldes, nämlich 60 Gulden jeder in Münz mit 60 Kreuzer guter Tirolischer Landeswährung gerechnet, welche Summe Geld bei mir oder meinen Erben von einem Jahr zum anderen .. bis zu jeden Teils Gelegenheit stilligen verbleiben solle, im Fall aber einem oder dem anderen solche länger stillig zu lassen nicht gelegen sei, hievon dem weigerunden Teil ungefähr ein halbes Jahr vor Georgi eine ordentliche Aufkündigung geschehen würde, alsdann gelobe und verspreche ich gemeldete Anna Schwarz für mich und meine Erben, bestimmte 60 Gulden zu Georgi nächst nach der Aufkündigung folgend, wohlgemeldeten Gotteshauses verordneten Vertretern oder Kirchpröbsten oder um ... mit rechtmäßiger Inhabung dieses unvermeiligten (?) Schuldbriefes um die Bezahlung ersuchen würde, wiederum in gutem, barem Geld samt den Interesssen (da einige ausständig wären) untereinst zu erlegen und zu bezahlen, in mittelst auch oben angedeutete Summe jährlich auf Martini und Martini 1650 erstmals anfangend dem Stifts- und Landesbrauch nach mit 3 Gulden Geld obgesagter Währung zu verzinsen, auch solchen Zins alleweil zu Händen der verordneten Kirchpröbste ohne einiges Nachreisen, Unkosten oder Schäden zu antworten. Alles unter und bei pfandhafter Verbindung meiner, der Schuldnerin und meiner Erben, liegenden und fahrenden gegenwärtigen und zukünftigen Hab und Güter und Vermögen, wie das Namen hat, nichts vorbehalten, insbesondere aber die 3 Baurechter also nämlich Ober- Mitter- und Außer Rungg auf bemeldetem Welschellen liegend, so deren halber wohlbeschriebenem Gotteshaus um Hauptsache, Zins und im Fall ergehenden Schaden --- bis zu völliger Bezahlung derselben kräftigster Weise Stifts- und Landesrechtens verhaftet, eingesetzt und verschrieben sein solle. Ohne Gefährde des zu wahrem Urkunde hat der edle Herr Peter Piazza derzeit fürstlicher Pfleger allda am Thurn von Amts- und meines, der Bekennerin (sowohl des erwähnten meines Ehemannes und Anweisers, welcher hierin samt und neben mir auch Bekenners) dem Herrn Pfleger selbst gehegtes Beten wegen sein eigenes Insiegel (doch daran ohne Schaden) hervorgedruckt, derselben unserer geleisteten Siegelbitte sind Zeugen gewesen die vornehmen und ehrsamen Hans Jakob Colmesaner, Gerichtsanwalt, Gregor zu Glisia Christoph Ruvo und Dominik Mireit, alle im besagten Gericht Thurn sesshaft.
Geschehen am 26. Sept. im Jahre 1644.
1643 – Afterzinsbrief des würdigen Gotteshauses Sankt Peters Kirchen auf Welschellen von Dominik Bacher um 67 fl Hauptsache, 3 fl 21 x jährlicher Zins.
Ich Dominik Bacher in Untermoj, Gericht Thurn am Gader und Hofgericht Sonnenburg ansässig, bekenne für mich, alle meine Erben hiemit offenbar gegen männiglichen (= alle) dass ich dem würdigen Gotteshaus Sankt Peters Kirchen auf Welschellen oder desselben Vorsteher hiemit wissentlich in Kraft dieses Briefes nach den fürstlichen Stiftes-Brixen und Tirolischen Landsrechten samt und aus meinem innehabenden Baurechte und Gütern genannt Unter- und Oberbach bemeldeten Hofgerichts Sonnenburg liegend (doch der gnädigen Gerichts- und Grundherrschaft an deren Rechten genaz unvergriffen) und da hieran Mangel erschien allen anderen meine und meiner Erben liegende und fahrende jetzt gegenwärtige oder zukünftigen Hab und Güter, wie die Namen haben oder genannt werden möchten, nichts davon ausgenommen, nämlich 3 Gulden, 21 Kreuzer Geld guter Landeswährung jährlicher Afterzins alleweil auf Martini und dieses Jahr erstmals anfangend treulich zu zinsen und ohne Schaden zu antworten, um genannte 67 Gulden, Rheinisch in Münz jeden derselben mit 60 Kreuzer guter Tirolischer Landeswährung gerechnet, die ich alleweil bar zu meinen sicheren Händen eingenommen und einzulangen, auf ewig eingegeben und verkauft habe, doch habe um solchen verkauften Afterzins ich nicht allein mir, meinen Erben und Nachkommen jährliche und ewige Ablösung vorbehalten, sondern auch wohlgedachtem Gotteshaus hierum gleichmäßige Absonderung zugelassen, dergestalt wann vor einem Teil dem anderen die Aufkündigung ein halbes Jahr vor Georgi, welches Jahr das ist, geschehen würde, dass als dann ich Bekenner, meine Erben oder Nachkommen schuldig sein sollen, auf Georgi nächst danach bestimmte 67 Gulden Haupt- oder Kaufsumme samt davon ausständigen Interessen (ob einige wären) mehr genanntem Sankt Peter – Gotteshaus oder desselben Vorsteher wiederum in gutem barem Geld zu erlegen und zuzustellen, auch im Fall einigen Reises (?) Steuer oder anderer Auslagen auf diese Afterzinsen geschlagen würden, sie deren gänzlich zu entheben und dieselben ungemindert ihrer Hauptsache ... Afterzins selbst ab- und auszurichten. Alles bei pfandhafter Verbindung (= Verbindlichkeit) wie oben steht, wie es sich hierum gebührt und mehrgemeldetes Stifts- und Landesrecht ist. Ohne Gefährde des zu wahrem Urkunde so hat der edel beste Herr Peter Piazza Fürstlich Brixnerischen Pfleger zum Thurn am Gader von Amts- und Obrigkeitswegen sein eigenes Insiegel (doch dem Amt, dem Herrn Pfleger seinen Erben und Insiegel ohne Schaden) hervorgedruckt, derselben meiner geleisteten Siegelbittung (die ich an ihn Herrn Pfleger selbst gelegt). Sind Zeugen gewesen die ehrbaren Gregorius Pitscheider, Leonhard Silgau und Andreas Prünster alle drei in Weitental, letztbemeldetes Gerichts Thurn ansässig.
Geschehen vor Geistl. und Weltlicher Obrigkeit den 21. Tag des Monats Mai im Jahr 1644.
1643 – Afterzinsbrief des würdigen Gotteshauses St. Peters-Kirche auf Welschellen von Kaspar Mellauner um 66 fl 34 x Hauptsache. Ich Kaspar Mellauner, im Hofgericht Sonnenburg ansässig bekenne für mich, alle meine Erben hiemit offenbar gegen männiglichen = alle dass ich dem würdigen Gotteshaus Sankt Peters-Kirchen auf Welschellen hiemit wissentlich in Kraft dieses Briefes nach beständigster Form Fürstlich-Brixnerischen Stifts- und Tirolischen Landesrechten, von ab und aus meinem innehabenden Baurecht und Gut, genannt Ober-Mellaun im besagten Hofgericht Sonnenburg liegend (doch der gnädigen Gerichts- und Grundherrschaft deren Rechte ganz unvergriffen) und da hieran Mangel erschien, allen anderen meine und aller meiner Erben liegenden, fahrenden, jetzt gegenwärtigen und zukünftigen Hab und Güter, wie sie Namen haben oder genannt werden möchten, nichts davon aus genommen nämlich 3 Gulden 19 Kreuzer Geld guter Tirolischer Münz- und Landeswährung jährlichen Afterzins alleweil auf Martini und dieses Jahr erstmals anfangend treulich zu zinsen und ohne Schaden zu antworten nun genannte 66 Gulden 34 Kreuzer Rheinisch in Münz jeder derselben mit 60 Kreuzer guter Tirolischer Münz- und Landeswährung zu rechnen, die ich bereits bar zu meinem sicheren ... eingenommen und empfangen, auf ewig hingegeben und verkauft habe, ... doch habe um solche verkauften Afterzinsen ich nicht allein mir, meinen Erben und Nachkommen jährliche und ewige Ablösung (Ablassung) vorbehalten, sondern auch wohlgedachtem Gotteshaus hierum gleichmäßige Abforderung zugelassen, dergestalt wann von einem Teil dem anderen die Aufkündigung ein halbes Jahr vor Georgi, welches Jahr dasselbe geschehen würde, dass als dann ich Bekenner, meine Erben oder Nachkommen schuldig sein sollen und wollen auf Georgi nächst danach bestimmte 66 Gulden 34 Kreuzer Haupt- oder Kaufsumme samt davon ausständigen Interessen (ob deren wären) mehr genanntem Sankt Peter Gotteshaus oder dessen Vorsteher wiederum in gutem, barem Geld zu erlegen und zuzustellen, auch im Fall einige Reise (?), Steuer oder andere Auslagen, auf diese Aftergülte geschlagen würden, sie deren gänzlich zu entheben und dieselben ungemindert ihrer Hauptsache und Afterzins selbst ab- und aufzurichten. Alles bei pfandhalter Verbindung (= Verbindlichkeit), wie obsteht, wie sich dann hierum gebührt und mehrgemeldetes Stifts- und Landesrecht ist. Ohne Gefährde des zu wahrem Urkunde so hat der edelbeste Herr Peter Piazza, Fürstlich Brixnerischer Pfleger zum Thurn am Gader vom Amts- und Obrigkeitswegen sein eigenes Insiegel (doch dem Amt, dem Herrn Pfleger, seinen Erben und Insiegel ohne Schaden) hervorgedruckt, derselben meiner geleisteten Siegelbittung, die ich an den Herrn Pfleger selbst gelegt, sind Zeugen gewesen die ehrbaren Gregor Pitscheider, ebenso Leonhard Silgau und Andreas Prünster, alle drei in Weitental, letztvermeldeten Gerichts Thurn ansässig.
Geschehen vor Geistlicher und Weltlicher Obrigkeit den 21. Tag des Monats Mai im Jahre 1643.
Zu gehaltener Kirchenrechnung den 19. Mai ist ihm Mellauner ... soviel noch 10 fl 30 x dargeliehen worden ... verspricht er ... nach Inhalt dieses Schuldbriefes ... bei Obligation vor geistlicher und weltlicher Obrigkeit – Kirchenpröbsten. Den 16. Mai 1661 hat ... Hinteregg inbegriffen ... zu bezahlen übernommen und ... Schuld anspricht ... diese Schuld kassiert worden. Mayr Gerichtsschreiber.
1640 – Afterzinsbrief – Sankt Peters Gotteshaus zu Welschellen von Dominik Pedevilla daselbst um 32 fl 30 ½ x Hauptsache und 1 fl 37 ½ x jährlich Afterzins. Jetzt Hauptsache die 71 fl und Zins 3 fl 33 Schreib-Verfach-und Siegelgeld zahlt Kirche 46 x.
Ich Dominik von Burg zu Pedevilla auf Welschellen Gericht Thurn am Gader ansässig bekenne für mich, alle meine Erben hiemit öffentlich gegen männiglichen, dass ich dem würdigen Gotteshaus Sankt Peters Kirche daselbst zu Welschellen genanntes Gericht Thurn am Gader gelegen an bar dargeliehenem Geld aufrichtig und redlich zu tun schuldig geworden bin eine Summe Geld, nämlich 32 fl – Gulden 30 ½ Kreuzer guter Tirolischer Münz- und Landeswährung, jeden Gulden zu 60 Kreuzer gerechnet, darauf zugesagt und versprochen solche Hauptsache von einem Jahr zum anderen – bis jeden Teils Gelegenheit nach, wohlgemeldeten Gotteshauses verordneten Vorsteher, jeden Gulden mit 3 Kreuzer gebräuchlichermaßen zu verzinsen, um jährlich den Zins zu Martini in barem Geld zu antworten und zu reichen versprechende auch (wann durch einen oder anderen Teil die Aussetzung ein Viertel Jahr zuvor getan würde) zu Georgi nächst danach, es sei in welchem Jahr das wolle, mehr wohlgemeldeten Gotteshause oder dessen verordneten Kuratoren die bestimmten 32 fl 30 ½ x Hauptsumme samt Beisein ausständiger Verzinsung also bar untereinst mit gutem landläufigem Geld unverruchter (?) Tirolischer Landeswährung wiederum zu erlegen und zu bezahlen bei pfandhafter Verbindung (= Verbindlichkeit) meiner und meiner Erben liegende und fahrender, gegenwärtiger und zukünftiger Hab und Güter, keine ausgenommen. Ohne Gefährde: des zu wahrem Urkunde hat der wohl edel, gestenge Herr Balthassar Sell von Teisegg zu Steinburg, fürstlicher Pfleger zum Thurn a. Gader von Obrigkeitswegen auch auf mein, des Bekenners fleißiges Bitten, sein eigenes adeliges Insiegel (doch ohne Schaden) hier untergestellt. Geschehen in Gegenwart des ehrwürdigen und wohlgelehrten Herrn Johannes Sottara, Pfarrherr in Enneberg, auch das ehrsamen Hans Schwarz zu Welschellen und Leonhard Silgau in Weitental zu erhaltener Kirchenrechnung am 27. Tag des Monats Juli 1640.
Geschehen am 26. Mai 1653 – Vorgenannter Dominik de Pedevilla ist laut Urbar ... hinzu solche 4 fl 12 x und zur Rechnung vom Jahre 1651: ist ... die Erben des verstorbenen Dominik Pedevilla ... jährlich 13 fl 18 x, dann ist zu Rechnung 1650 bei seinen Erben durch Wiederstellung gelegt 65 fl 12 x 1 V, macht zusammen 115 fl 2 x 1 V. Davon aber Gregor de Terza Pinter zu Welschellen ... Übernahme ... er einen Schuldbrief aufgerichtet 50 fl. Dessen also die Erben des besagten, verstorbenen Dominik Pedevilla Hauptsache 65 fl 2 x 1 V und betrifft der Zins davon jährlich 3 fl 15 x; Aufgeschrieben vor Geistl. und Weltlicher Obrigkeit zur Kirchenrechnung 1653 am 26. Mai – Bartlmäe Mayr, Gerichtsschreiber zum Thurn!
Geschehen am 17. Mai 1656 zu erhaltender Kirchenrechnung ist durch Geistl. und Weltliche Obrigkeit die eheliche Tochter des erwähnten Dominik Pedevilla, verstorben, Dominica genannt Hans de Pikos Ehefrau zu obbemeldeter Hauptsache der 65 fl (zumal sie am heutigen Datum die 2 fl 1 x zahlt) noch schuldig 6 fl, macht zusammen 71 fl und trifft nun der jährliche Zins wie vorhin (?) so sie mit Rat und Beisein ihrer gerichtlich verpflichteten Anweisers Jakob Kostner zu Welschellen richtig und treulich zu reichen versprochen hat bestimmte 3 fl 33 x – Bartlmäe Mayr Gerichtsschreiber.
Laut Urbar sind Paul von Frenes (?) als einziger Schuldner dieses Briefes zur Kirchenrechnung ... 65 erhalten zu vorigen 71 fl noch weitere 9 fl vorgestreckt worden, also dass er in allem ... üb. 80 fl gebräuchlichermaßen zu verzinsen hiemit verspricht.
Geschehen die heurige Aufschreibung den 13. Mai im Jahre 1671 durch mich Guido de Campidell - Gerichtsschreiber
Gerarchia: A-1056/004
Lëtres ipotecares de porsones desvalies, scrites a man dal 1640 al 1646.
1646 – Afterzinsbrief – Sankt Peters Gotteshaus auf Welschellen von Dominik Casanova daselbst um 60 fl Kapital und 3 fl 6 x jährlichen Afterzins (Schreibgeld zahlt Schuldner selbst, Siegelgeld auch selbst).
Ich Dominik Casanova auf Welschellen, Gericht zum Thurn a. Gader ansässig, bekenne hiermit offenbar für mich, alle meine Erben männiglichen, dass ich dem würdigen Sankt Peter Gotteshaus zu genanntem Welschellen einstmals auf Übernehmung 50 Gulden für Emma von Paratscha Bartlmee ... gewesene Ehefrau, verstorben, worüber ein Schuldbrief vorhanden gewesen nun mehr kassiert ist und alsdann ... bar dazu geliehenes Geld ... als erhaltener Kirchenrechnung dargestreckt worden zwölf (12) Gulden, macht zusammen 62 Gulden, jeden in Münz zu 60 Kreuzer guter Tirolischer Landeswährung gerechnet aufrecht und redlich schuldig geworden, welche Summe Geldes bei mir oder meinen Erben von einem Jahr zum anderen, bis jeden Teils Gelegenheit stilligen verbleiben solle, im Fall aber einem oder dem anderen die Abforderung oder Bezahlung gefällig sein würde und es dem weigerunden Teil ungefähr ein halbes Jahr vor Gregori eine ordentliche Aufkündigung geschieht, alsdann gelobe und verspreche ich wohlgemeldeter Dominik Casanova für mich und meine Erben bestimmte 62 Gulden zu Georgi nächst folgend wohlgemeldeten Gotteshauses verordneten Vorstehern oder anderen dieses Briefes rechtmäßigen Inhaber wiederum in gutem barem Geld untereinst nebst etwa ausstädigen Interessen zu erlegen und zu bezahlen mittelst auch solche Summe jährlich zu Martini und dieses Jahr erstmals anfangend mit 3 Gulden 6 Kreuzer Geld zu verzinsen und ohne Schaden zu antworten, alles unter und bei pfandhafter Verbindung (= Verbindlichkeit) meines, des Schuldners und im Fall meiner Erben liegende, fahrende, gegenwärtige und zukünftige Hab und Güter, nicht vorbehalten, besonders meines inhabenden Viertels des Mayrhofes Welschellen mit allem Zugehör im Gericht Thurn gelegen, so deswegen mit erlangter Grundherrlicher Vergünstigung mit Datum 5. Mai letzthin um Hauptsache, Zins und etwa ... Schäden ... bis zu völliger Bezahlung derselben kräftigster Weise Stifts- und Landesrechtens verhaftet, eingesetzt und verschrieben sein solle. Ohne Gefährde des zu wahrem Urkunde hat der edelbeste Herr Peter Piazza, Pfleger zum Thurn, auf mein des Bekennern fleißiges Bitten sein eigenes Insiegel (doch dem Herrn Pfleger, seinen Erben und Insiegel ohne Schaden) hervorgestellt. Dessen dann Zeugen gewesen die ehrsamen Dominik Planer zu Kollatsch und Dominik Bacher beim Hofgericht Sonnenburg, auch Kaspar de Plä im Gericht Thurn ansässig. Geschen am 12.(?) Tag des Monats Juni im Jahr 164...
1646 – Vergünstigung über 3 Jahre lang
Am 14. Tag des Monats Jänner 1646 – Quando il Grundherr del maso da Casanova da Rina giunse ... alla Torre (Thurn) sottoscriveva assicurazione e fà Domenico de Casanova sopra quel maso alla Chiesa di S. Pietro da Rina di Rx 50 (Gulden), somma vecchia e di Rx 12 per necessità nuova tt (?) domanda acconsente e detti Rx (Gulden) dalla Chiesa glie siano dati in accordo ... come sopra. Prebo della Chiesa Rina.
Wann der Dominik Mayr zu Welschellen einen gebräuchlichen ... Brief nicht allein der 12 fl sondern auch der von diesem von der Kirche zu Welschellen entlehnten 50 fl, das nicht um 62 fl hereingeben wird und die Lösung darinnen innerhalb von 3 Jahren verspricht, soll ihm als darum ordentliche Vergünstigung erteilt werden. Geschehen Mühlbach den 5. Mai 1646 … Engenberg zum Freienthurn... Am 5. Juni 1646 hat Balthassar Mazing anstatt seines Bruders Dominik wegen des Hohlbriefes Herrn Pfleger das Siegelbeten geleistet. Zeugen der Planer zu Collatsch, Kaspar de Plä und Dominik Bacher.
1644 – Afterzinsbrief Sankt Peter Gotteshaus von Anna Schwarz über 60 fl Hauptsache und 3 fl Afterzins – kassiert – Schreib- und Siegelgeld zahlt Kirche 28 x.
Ich Anna Schwarz, Tochter des verstorbenen ehrsamen Hans Schwarz zu Rungg auf Welschellen, Gericht Thurn am Gader ansässig gewesene eheleibliche Tochter, Ehefrau des weisen Nikolaus de Lasta zu Asch in Enneberg desselben Gerichts ansässig, bekenne mit Rat, Wissen, Willen und selbst gegenwärtigem Beisein des jetzt gemeldeten meines Ehemannes dann des zugleich ehrsamen Christian Schwarz meines ... mütlich lieben Vettern und gerichtlich verpflichteten Anweisers für mich, meine Erben hiemit öffentlich in diesem Brief und tue kund männiglichen (=allen), dass ich dem lobwürdigen St. Peter Gotteshaus auf bemeldetem Welschellen, Gericht Thurn am Gader anstatt des obgemeldeten, meines lieben gestorbenen Vetters aufrichtig und redlich zu tun schuldig geworden bin eine Summe Geldes, nämlich 60 Gulden jeder in Münz mit 60 Kreuzer guter Tirolischer Landeswährung gerechnet, welche Summe Geld bei mir oder meinen Erben von einem Jahr zum anderen .. bis zu jeden Teils Gelegenheit stilligen verbleiben solle, im Fall aber einem oder dem anderen solche länger stillig zu lassen nicht gelegen sei, hievon dem weigerunden Teil ungefähr ein halbes Jahr vor Georgi eine ordentliche Aufkündigung geschehen würde, alsdann gelobe und verspreche ich gemeldete Anna Schwarz für mich und meine Erben, bestimmte 60 Gulden zu Georgi nächst nach der Aufkündigung folgend, wohlgemeldeten Gotteshauses verordneten Vertretern oder Kirchpröbsten oder um ... mit rechtmäßiger Inhabung dieses unvermeiligten (?) Schuldbriefes um die Bezahlung ersuchen würde, wiederum in gutem, barem Geld samt den Interesssen (da einige ausständig wären) untereinst zu erlegen und zu bezahlen, in mittelst auch oben angedeutete Summe jährlich auf Martini und Martini 1650 erstmals anfangend dem Stifts- und Landesbrauch nach mit 3 Gulden Geld obgesagter Währung zu verzinsen, auch solchen Zins alleweil zu Händen der verordneten Kirchpröbste ohne einiges Nachreisen, Unkosten oder Schäden zu antworten. Alles unter und bei pfandhafter Verbindung meiner, der Schuldnerin und meiner Erben, liegenden und fahrenden gegenwärtigen und zukünftigen Hab und Güter und Vermögen, wie das Namen hat, nichts vorbehalten, insbesondere aber die 3 Baurechter also nämlich Ober- Mitter- und Außer Rungg auf bemeldetem Welschellen liegend, so deren halber wohlbeschriebenem Gotteshaus um Hauptsache, Zins und im Fall ergehenden Schaden --- bis zu völliger Bezahlung derselben kräftigster Weise Stifts- und Landesrechtens verhaftet, eingesetzt und verschrieben sein solle. Ohne Gefährde des zu wahrem Urkunde hat der edle Herr Peter Piazza derzeit fürstlicher Pfleger allda am Thurn von Amts- und meines, der Bekennerin (sowohl des erwähnten meines Ehemannes und Anweisers, welcher hierin samt und neben mir auch Bekenners) dem Herrn Pfleger selbst gehegtes Beten wegen sein eigenes Insiegel (doch daran ohne Schaden) hervorgedruckt, derselben unserer geleisteten Siegelbitte sind Zeugen gewesen die vornehmen und ehrsamen Hans Jakob Colmesaner, Gerichtsanwalt, Gregor zu Glisia Christoph Ruvo und Dominik Mireit, alle im besagten Gericht Thurn sesshaft.
Geschehen am 26. Sept. im Jahre 1644.
1643 – Afterzinsbrief des würdigen Gotteshauses Sankt Peters Kirchen auf Welschellen von Dominik Bacher um 67 fl Hauptsache, 3 fl 21 x jährlicher Zins.
Ich Dominik Bacher in Untermoj, Gericht Thurn am Gader und Hofgericht Sonnenburg ansässig, bekenne für mich, alle meine Erben hiemit offenbar gegen männiglichen (= alle) dass ich dem würdigen Gotteshaus Sankt Peters Kirchen auf Welschellen oder desselben Vorsteher hiemit wissentlich in Kraft dieses Briefes nach den fürstlichen Stiftes-Brixen und Tirolischen Landsrechten samt und aus meinem innehabenden Baurechte und Gütern genannt Unter- und Oberbach bemeldeten Hofgerichts Sonnenburg liegend (doch der gnädigen Gerichts- und Grundherrschaft an deren Rechten genaz unvergriffen) und da hieran Mangel erschien allen anderen meine und meiner Erben liegende und fahrende jetzt gegenwärtige oder zukünftigen Hab und Güter, wie die Namen haben oder genannt werden möchten, nichts davon ausgenommen, nämlich 3 Gulden, 21 Kreuzer Geld guter Landeswährung jährlicher Afterzins alleweil auf Martini und dieses Jahr erstmals anfangend treulich zu zinsen und ohne Schaden zu antworten, um genannte 67 Gulden, Rheinisch in Münz jeden derselben mit 60 Kreuzer guter Tirolischer Landeswährung gerechnet, die ich alleweil bar zu meinen sicheren Händen eingenommen und einzulangen, auf ewig eingegeben und verkauft habe, doch habe um solchen verkauften Afterzins ich nicht allein mir, meinen Erben und Nachkommen jährliche und ewige Ablösung vorbehalten, sondern auch wohlgedachtem Gotteshaus hierum gleichmäßige Absonderung zugelassen, dergestalt wann vor einem Teil dem anderen die Aufkündigung ein halbes Jahr vor Georgi, welches Jahr das ist, geschehen würde, dass als dann ich Bekenner, meine Erben oder Nachkommen schuldig sein sollen, auf Georgi nächst danach bestimmte 67 Gulden Haupt- oder Kaufsumme samt davon ausständigen Interessen (ob einige wären) mehr genanntem Sankt Peter – Gotteshaus oder desselben Vorsteher wiederum in gutem barem Geld zu erlegen und zuzustellen, auch im Fall einigen Reises (?) Steuer oder anderer Auslagen auf diese Afterzinsen geschlagen würden, sie deren gänzlich zu entheben und dieselben ungemindert ihrer Hauptsache ... Afterzins selbst ab- und auszurichten. Alles bei pfandhafter Verbindung (= Verbindlichkeit) wie oben steht, wie es sich hierum gebührt und mehrgemeldetes Stifts- und Landesrecht ist. Ohne Gefährde des zu wahrem Urkunde so hat der edel beste Herr Peter Piazza Fürstlich Brixnerischen Pfleger zum Thurn am Gader von Amts- und Obrigkeitswegen sein eigenes Insiegel (doch dem Amt, dem Herrn Pfleger seinen Erben und Insiegel ohne Schaden) hervorgedruckt, derselben meiner geleisteten Siegelbittung (die ich an ihn Herrn Pfleger selbst gelegt). Sind Zeugen gewesen die ehrbaren Gregorius Pitscheider, Leonhard Silgau und Andreas Prünster alle drei in Weitental, letztbemeldetes Gerichts Thurn ansässig.
Geschehen vor Geistl. und Weltlicher Obrigkeit den 21. Tag des Monats Mai im Jahr 1644.
1643 – Afterzinsbrief des würdigen Gotteshauses St. Peters-Kirche auf Welschellen von Kaspar Mellauner um 66 fl 34 x Hauptsache. Ich Kaspar Mellauner, im Hofgericht Sonnenburg ansässig bekenne für mich, alle meine Erben hiemit offenbar gegen männiglichen = alle dass ich dem würdigen Gotteshaus Sankt Peters-Kirchen auf Welschellen hiemit wissentlich in Kraft dieses Briefes nach beständigster Form Fürstlich-Brixnerischen Stifts- und Tirolischen Landesrechten, von ab und aus meinem innehabenden Baurecht und Gut, genannt Ober-Mellaun im besagten Hofgericht Sonnenburg liegend (doch der gnädigen Gerichts- und Grundherrschaft deren Rechte ganz unvergriffen) und da hieran Mangel erschien, allen anderen meine und aller meiner Erben liegenden, fahrenden, jetzt gegenwärtigen und zukünftigen Hab und Güter, wie sie Namen haben oder genannt werden möchten, nichts davon aus genommen nämlich 3 Gulden 19 Kreuzer Geld guter Tirolischer Münz- und Landeswährung jährlichen Afterzins alleweil auf Martini und dieses Jahr erstmals anfangend treulich zu zinsen und ohne Schaden zu antworten nun genannte 66 Gulden 34 Kreuzer Rheinisch in Münz jeder derselben mit 60 Kreuzer guter Tirolischer Münz- und Landeswährung zu rechnen, die ich bereits bar zu meinem sicheren ... eingenommen und empfangen, auf ewig hingegeben und verkauft habe, ... doch habe um solche verkauften Afterzinsen ich nicht allein mir, meinen Erben und Nachkommen jährliche und ewige Ablösung (Ablassung) vorbehalten, sondern auch wohlgedachtem Gotteshaus hierum gleichmäßige Abforderung zugelassen, dergestalt wann von einem Teil dem anderen die Aufkündigung ein halbes Jahr vor Georgi, welches Jahr dasselbe geschehen würde, dass als dann ich Bekenner, meine Erben oder Nachkommen schuldig sein sollen und wollen auf Georgi nächst danach bestimmte 66 Gulden 34 Kreuzer Haupt- oder Kaufsumme samt davon ausständigen Interessen (ob deren wären) mehr genanntem Sankt Peter Gotteshaus oder dessen Vorsteher wiederum in gutem, barem Geld zu erlegen und zuzustellen, auch im Fall einige Reise (?), Steuer oder andere Auslagen, auf diese Aftergülte geschlagen würden, sie deren gänzlich zu entheben und dieselben ungemindert ihrer Hauptsache und Afterzins selbst ab- und aufzurichten. Alles bei pfandhalter Verbindung (= Verbindlichkeit), wie obsteht, wie sich dann hierum gebührt und mehrgemeldetes Stifts- und Landesrecht ist. Ohne Gefährde des zu wahrem Urkunde so hat der edelbeste Herr Peter Piazza, Fürstlich Brixnerischer Pfleger zum Thurn am Gader vom Amts- und Obrigkeitswegen sein eigenes Insiegel (doch dem Amt, dem Herrn Pfleger, seinen Erben und Insiegel ohne Schaden) hervorgedruckt, derselben meiner geleisteten Siegelbittung, die ich an den Herrn Pfleger selbst gelegt, sind Zeugen gewesen die ehrbaren Gregor Pitscheider, ebenso Leonhard Silgau und Andreas Prünster, alle drei in Weitental, letztvermeldeten Gerichts Thurn ansässig.
Geschehen vor Geistlicher und Weltlicher Obrigkeit den 21. Tag des Monats Mai im Jahre 1643.
Zu gehaltener Kirchenrechnung den 19. Mai ist ihm Mellauner ... soviel noch 10 fl 30 x dargeliehen worden ... verspricht er ... nach Inhalt dieses Schuldbriefes ... bei Obligation vor geistlicher und weltlicher Obrigkeit – Kirchenpröbsten. Den 16. Mai 1661 hat ... Hinteregg inbegriffen ... zu bezahlen übernommen und ... Schuld anspricht ... diese Schuld kassiert worden. Mayr Gerichtsschreiber.
1640 – Afterzinsbrief – Sankt Peters Gotteshaus zu Welschellen von Dominik Pedevilla daselbst um 32 fl 30 ½ x Hauptsache und 1 fl 37 ½ x jährlich Afterzins. Jetzt Hauptsache die 71 fl und Zins 3 fl 33 Schreib-Verfach-und Siegelgeld zahlt Kirche 46 x.
Ich Dominik von Burg zu Pedevilla auf Welschellen Gericht Thurn am Gader ansässig bekenne für mich, alle meine Erben hiemit öffentlich gegen männiglichen, dass ich dem würdigen Gotteshaus Sankt Peters Kirche daselbst zu Welschellen genanntes Gericht Thurn am Gader gelegen an bar dargeliehenem Geld aufrichtig und redlich zu tun schuldig geworden bin eine Summe Geld, nämlich 32 fl – Gulden 30 ½ Kreuzer guter Tirolischer Münz- und Landeswährung, jeden Gulden zu 60 Kreuzer gerechnet, darauf zugesagt und versprochen solche Hauptsache von einem Jahr zum anderen – bis jeden Teils Gelegenheit nach, wohlgemeldeten Gotteshauses verordneten Vorsteher, jeden Gulden mit 3 Kreuzer gebräuchlichermaßen zu verzinsen, um jährlich den Zins zu Martini in barem Geld zu antworten und zu reichen versprechende auch (wann durch einen oder anderen Teil die Aussetzung ein Viertel Jahr zuvor getan würde) zu Georgi nächst danach, es sei in welchem Jahr das wolle, mehr wohlgemeldeten Gotteshause oder dessen verordneten Kuratoren die bestimmten 32 fl 30 ½ x Hauptsumme samt Beisein ausständiger Verzinsung also bar untereinst mit gutem landläufigem Geld unverruchter (?) Tirolischer Landeswährung wiederum zu erlegen und zu bezahlen bei pfandhafter Verbindung (= Verbindlichkeit) meiner und meiner Erben liegende und fahrender, gegenwärtiger und zukünftiger Hab und Güter, keine ausgenommen. Ohne Gefährde: des zu wahrem Urkunde hat der wohl edel, gestenge Herr Balthassar Sell von Teisegg zu Steinburg, fürstlicher Pfleger zum Thurn a. Gader von Obrigkeitswegen auch auf mein, des Bekenners fleißiges Bitten, sein eigenes adeliges Insiegel (doch ohne Schaden) hier untergestellt. Geschehen in Gegenwart des ehrwürdigen und wohlgelehrten Herrn Johannes Sottara, Pfarrherr in Enneberg, auch das ehrsamen Hans Schwarz zu Welschellen und Leonhard Silgau in Weitental zu erhaltener Kirchenrechnung am 27. Tag des Monats Juli 1640.
Geschehen am 26. Mai 1653 – Vorgenannter Dominik de Pedevilla ist laut Urbar ... hinzu solche 4 fl 12 x und zur Rechnung vom Jahre 1651: ist ... die Erben des verstorbenen Dominik Pedevilla ... jährlich 13 fl 18 x, dann ist zu Rechnung 1650 bei seinen Erben durch Wiederstellung gelegt 65 fl 12 x 1 V, macht zusammen 115 fl 2 x 1 V. Davon aber Gregor de Terza Pinter zu Welschellen ... Übernahme ... er einen Schuldbrief aufgerichtet 50 fl. Dessen also die Erben des besagten, verstorbenen Dominik Pedevilla Hauptsache 65 fl 2 x 1 V und betrifft der Zins davon jährlich 3 fl 15 x; Aufgeschrieben vor Geistl. und Weltlicher Obrigkeit zur Kirchenrechnung 1653 am 26. Mai – Bartlmäe Mayr, Gerichtsschreiber zum Thurn!
Geschehen am 17. Mai 1656 zu erhaltender Kirchenrechnung ist durch Geistl. und Weltliche Obrigkeit die eheliche Tochter des erwähnten Dominik Pedevilla, verstorben, Dominica genannt Hans de Pikos Ehefrau zu obbemeldeter Hauptsache der 65 fl (zumal sie am heutigen Datum die 2 fl 1 x zahlt) noch schuldig 6 fl, macht zusammen 71 fl und trifft nun der jährliche Zins wie vorhin (?) so sie mit Rat und Beisein ihrer gerichtlich verpflichteten Anweisers Jakob Kostner zu Welschellen richtig und treulich zu reichen versprochen hat bestimmte 3 fl 33 x – Bartlmäe Mayr Gerichtsschreiber.
Laut Urbar sind Paul von Frenes (?) als einziger Schuldner dieses Briefes zur Kirchenrechnung ... 65 erhalten zu vorigen 71 fl noch weitere 9 fl vorgestreckt worden, also dass er in allem ... üb. 80 fl gebräuchlichermaßen zu verzinsen hiemit verspricht.
Geschehen die heurige Aufschreibung den 13. Mai im Jahre 1671 durch mich Guido de Campidell - Gerichtsschreiber
Gerarchia: A-1056/004
Data: 1640 - 1646
