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Titul:

Dotationsergänzung | Injunta de dotaziun



Descriziun: Regest: Moling Sepl (*1934)

Injunta de dotaziun por l’espositur Alois Gillarduzzi. Documënt scrit a man, daté 1893.

Dotationsergänzung:
Dem hochwürdigen Herrn Alois Gillarduzzi f.b. Expositus in St. Vigil. % zur Kenntnisnahme und gefälligem Rückschlusse beiliegender mit Datum und Unterschrift zu versehender Empfangsbestätigung. Bruneck, am 19. September 1893. Der k.k. Bezirkshauptmann.
Innsbruck, am 9. September 1893 – K.K. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg – Nr. 20925. Die zum Zwecke der Dotationsergänzung im Sinne des Gesetzes vom 19. April 1885 (R. G. Bl. Nr. 47) und der zur Durchführung derselben erlassenen Ministerialverordnung vom 20. Jänner 1890 (R. G. Bl. Nr. 7) im Wege des f.b. Ordinariates in Brixen eingelangte und im Anschluss in einem Pare (?) zurückfolgende Fassion der Expositurpfründe in St. Vigil wurde der vorschriftsmäßigen Prüfung unterzogen, richtig befunden und mit dem Reineinkommen von 27fl 67x adjustiert, wonach sich gegenüber der gemäß Gesetz vom 13. April 1890 (R. G. Bl. Nr. 65) für diese Seelsorgestation kompetenten Kongrua von 400fl ein Abgang, beziehungsweise eine Dotationsergänzung von jährlich 372fl 33x (Dreihundertsiebzig zwei Gulden 33x) herausstellt. Hiezug wird bemerkt, dass die erhöhte Kongrua von 450fl im Gesetzgebungswege noch nicht durchgeführt ist. Gemäß Art. II. §9 des eingangszitierten Gesetzes wird das k.k. Steueramt in Enneberg unter anderem beauftragt, diesen Betrag vom 21. Juni 1893 als dem Pfründen Antrittstage angefangen u. z. mit der Gurte bis 30. Juni l. J. von 10fl 34x (zehn Gulden 34x) sofort und fernerhin in ¼ jährigen dekursiven Raten gegen ordnungsmäßig gestempelte Quittungen zu Händen Euer Hochwürden aus dem Religionsfonde auszubezahlen.
Gegen dieses Bekenntnis kann zufolge des §8 der Ministerialverordnung vom 20. Jänner 1890 (R. G. Bl. Nr. 7) binnen zwei Monaten vom Tage der Zustellung angerechnet, der gehörig gestempelte und dokumentierte Ministerialrekurs im Wege der politischen Bezirksbehörde anher eingebracht werden, an welche zu diesem Behufe das im weiteren Anschluss mitfolgende Empfangsbestätigungsformulare nach entsprechender Ausfüllung sofort einzusenden ist, für den k.k. Statthalter.

Gerarchia: A-1055/094


Data: 1893

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